Teststelle registrieren

By Ludwig Meyer

Teststelle registrieren

Wenn Sie als Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV für die Bürgertestung nach § 4a TestV berechtigt waren und Testungen kostenfrei anboten,
konnten Sie sich über das Formular registrieren. Sie hatten anschließend die Möglichkeit, eine oder mehrere Bürgerteststellen in unsere öffentliche Datenbank einzutragen.
Sie mussten sich als Leistungserbringer mit Ihren Daten als Betreiber von Teststellen registrieren.
Ihre Daten mussten mit den Daten aus Ihrem Nachweis oder der Einzelbeauftragung des Gesundheitsamtes übereinstimmen.

Hinweis: Eine Beauftragung galt nur für den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk die Teststelle tätig war.

Der Eintrag von Bürgerteststellen diente nur der Veröffentlichung und nicht als Antrag auf Beauftragung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 TestV.
Für eine Einzelbeauftragung mussten Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden.



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