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By Ludwig Meyer

Teststelle Login

Wenn Sie als Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV für die Bürgertestung nach § 4a TestV berechtigt sind und Testungen kostenfrei anbieten, können Sie sich über das Formular registrieren. Sie haben anschließend die Möglichkeit, eine oder mehrere Bürgerteststellen in unsere öffentliche Datenbank einzutragen. Bevor Sie sich einloggen können, müssen Sie sich registrieren. Nutzen Sie dafür bitte das Registrierungsformular.

Der Eintrag von Bürgerteststellen dient nur der Veröffentlichung und nicht als Antrag auf Beauftragung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 TestV.



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