Teststelle finden (current)
Bürgertestungen
Ab dem 25. November 2022 wurden die Möglichkeiten einer Bürgertestung weitgehend eingeschränkt.
Alle Möglichkeiten der Testung unter Zuzahlung einer Eigenbeteiligung wurden aufgegeben.
Dazu zählten Testungen vor Veranstaltungsbesuchen, vor dem Kontakt zu Personen ab 60 Jahren oder mit dem Risiko eines schweren Verlaufs sowie bei einer Warnmeldung in der Corona-Warn-App.
Außerdem entfiel die Möglichkeit der Testung für Kinder unter fünf Jahren, Personen mit Kontraindikation für eine Schutzimpfung, Teilnehmer an Impfstudien sowie Haushaltsangehörige infizierter Personen.
Ab dem 16. Januar 2023 wurde auch die Möglichkeit der Testung zur Beendigung einer Absonderung (in Hessen die Testung zur Beendigung eines Tätigkeitsverbotes) nach § 4a Nr. 4 TestV aufgehoben.
Das Bundesministerium für Gesundheit verwies in seinen FAQs zu COVID-19 Tests (Stand: 16. Januar 2023) darauf, dass für medizinisches Personal zur Arbeitswiederaufnahme nach einem Tätigkeitsverbot weiterhin ein Testanspruch bestand.
Es wurde mitgeteilt, dass sich dieser Anspruch aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 TestV ergab.
Für wen war der Bürgertest dann noch kostenlos?
Die Bürgertestung wurde nur noch für folgende Personengruppen fortgeführt:
- Personen, die in vulnerablen Einrichtungen behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht wurden, und deren Besuchende,
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigten, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX beschäftigt waren,
- Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des SGB XI.
Diese Aufzählung war abschließend.
Ab dem 1. März 2023 entfielen voraussichtlich auch alle Möglichkeiten der Bürgertestung ersatzlos.
Dann war eine Bürgertestung auch für die vorstehend genannten Personengruppen nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie: Einige Teststellen stellten ihren Betrieb daher bereits vorzeitig ein.
Beachten Sie bitte, dass die Angaben über die Suchfunktion möglicherweise nicht mehr aktuell sind.
Wie wies ich nach, dass ich Anspruch auf eine kostenlose Bürgertestung hatte?
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen wollte, musste sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis über die Anspruchsberechtigung erbringen.
Weitere Informationen hierzu fanden sich in den FAQs zu COVID-19 Tests des Bundesministeriums für Gesundheit.
In Hessen konnte zum Nachweis das Formblatt „Erklärung über die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Bürgertestung” als Nachweis nach §§ 4a, 6 Abs. 3 Nr. 4 TestV verwendet werden.
Ich hatte Symptome, war der Test für mich kostenlos? Und wohin sollte ich gehen?
Symptomatische Personen sollten zum Arzt gehen. Durch diesen erfolgte auch die Testung. Die Abrechnung erfolgte über die Krankenkassen.
Ich wollte sicherstellen, dass ich kein Corona habe. Konnte ich mich auch weiterhin ohne Grund testen lassen?
Das Bundesministerium für Gesundheit riet von anlasslosen Tests ab.
Wenn man keinen der oben genannten Gründe für eine kostenlose Testung hatte, musste man die Kosten in vollem Umfang selbst tragen.
Weitere Informationen fanden sich in den FAQs zu COVID-19 Tests des Bundesministeriums für Gesundheit.
Suche nach Teststellen
Die Anbieter der Teststellen konnten auf dieser Website ihre Informationen selbstständig einstellen und löschen.
Eine Gewähr für die Richtigkeit der veröffentlichten und von den Anbietern hinterlegten Daten konnte nicht übernommen werden.
Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an die Teststellen.
Bei Terminanfragen wurde empfohlen, sich im Vorfeld bei der Teststelle zu erkundigen, wann genau Tests durchgeführt wurden und ob eine Voranmeldung nötig war.
Alle Teststellen boten eine Testung für die von der Bürgertestung weiterhin umfassten Personengruppen an.
Gegebenenfalls bestand auch das Angebot einer anlasslosen (kostenpflichtigen) Testung.
Dafür sollte man sich direkt an die jeweiligen Teststellen wenden.
Sofern seitens der Teststelle bei Registrierung angegeben, fanden sich auch weitere Informationen:
Drive-In Testungen, mobile Teams, Outdoor Testungen, barrierefreier Zugang, kostenfreier PCR-Nachtest sowie andere Services.
Um speziell nach diesen zusätzlichen Services zu suchen, gab man das Stichwort in die „Volltextsuche“ ein sowie die Postleitzahl in das Feld darunter („PLZ oder Ort“).
Weitere Hilfestellungen fanden sich in den FAQs.
Eine Gewähr für die Richtigkeit der veröffentlichten und von den Anbietern hinterlegten Daten konnte nicht übernommen werden.
Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an die Teststellen.
Bei Terminanfragen wurde empfohlen, sich im Vorfeld bei der Teststelle zu erkundigen, wann genau Tests durchgeführt wurden und ob eine Voranmeldung nötig war.
Eine Gewähr für die Richtigkeit der veröffentlichten und von den Anbietern hinterlegten Daten konnte nicht übernommen werden.
Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an die Teststellen.
Bei Terminanfragen wurde empfohlen, sich im Vorfeld bei der Teststelle zu erkundigen, wann genau Tests durchgeführt wurden und ob eine Voranmeldung nötig war.
Wichtiger Hinweis
Die Anbieter der Teststellen konnten auf dieser Website ihre Informationen selbstständig einstellen und löschen.
Eine Gewähr für die Richtigkeit der veröffentlichten und von den Anbietern hinterlegten Daten konnte nicht übernommen werden.
Wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an die Teststellen.
Bei Terminanfragen wurde empfohlen, sich im Vorfeld bei der Teststelle zu erkundigen, wann genau Tests durchgeführt wurden und ob eine Voranmeldung nötig war.